Raucher in Bayern haben es schwer. Sie sind eine nicht erwünschte Begleiterscheinung der Konsumwelt. Sie verpesten die Luft und machen andere Menschen krank. Ausgegrenzt und abseits gestellt muss man heute als Raucher seinen Glimmstängel anzünden. Ein gewisses Verständnis für die nicht rauchenden Mitmenschen bringen die meisten, die dem blauen Dunst geneigt sind, ja von selbst mit. Es ist nicht schön, jemandem, der am Nachbartisch gerade sein Essen bekommen hat und sich auf ein tolles Nudelgericht, eine Schweinshaxe oder einen Salat freut, diese Freude mit dem Gestank nach Tabakrauch zu verderben. Man nimmt Rücksicht und verzichtet auf das Rauchen im Restaurant oder Café, zumindest, seitdem die erste Welle des Rauchverbotes das Land durchzog. In anderen Ländern funktioniert es ja auch, warum soll man sich also zu Hause querstellen? Auch, wenn in einem Lokal die Sitzplätze in einen Raucherbereich und eine Nichtraucherzone unterteilt waren, roch man den Rauch meist im ganzen Haus. Also – kein Thema – die Zigarette, auch wenn sie nach dem Essen am besten schmeckt, bleibt draußen.
Irgendwie konnte man nicht wirklich Klarheit gewinnen, wo nun geraucht werden durfte, und wo nicht. Diskotheken mit Rauchverbot, in denen aber mangels Aschenbecher ausgetretene Kippen auf dem Boden lagen? Eckkneipen, in denen man von der Türe aus den Wirt und den Tresen nicht erkennen konnte, aufgrund massiver Raucheranwesenheit? Wo gilt nun das Rauchverbot und wo nicht? Klarheit schaffte das Volksbegehren, das nun für den ersten August dieses Jahres die Tatsachen ganz klar macht: Rauchverbot in Gaststätten bedeutet Rauchverbot in Gaststätten. Keine Unglaubwürdigkeit mehr durch gesetzliche Schlupflöcher und Ausnahmegenehmigungen, keine stille Toleranz mehr. Wahrscheinlich waren bei einer Beteiligung von unter 40 Prozent die Raucher mit anderen Dingen beschäftigt, denn die 61 Prozent, die für das Nichtrauchergesetz stimmten, bekamen Recht.