Misshandlung von Schutzbefohlenen: Mancher, der nichts mit diesem Thema zu tun hat, mag die Tragweite dieser Straftat nicht bewusst sein. Doch es ist ein grausames Spiel, das da von statten geht. Die Situation ist immer ähnlich: In einer Familie gibt es einen pflegebedürftigen Angehörigen, zum Beispiel ein schwerbehindertes Kind oder einen Senioren, der durch Schlaganfall oder andere Krankheiten beziehungsweise Schicksalsschläge nicht mehr zu Hause gepflegt werden kann. Die Entscheidung, sich nicht mehr selbst um die geliebten Menschen kümmern zu können und diese in eine Einrichtung zur Pflege zu geben ist schwer genug. Das Vertrauen, das man den Pflegeheimen in der Regel entgegenbringt, nachdem die Pflegestation besichtigt wurde, ist eigentlich ziemlich hoch. Doch immer wieder hört man auch von Fällen, die Gänsehaut verursachen. Die Misshandlung der Menschen, die zum Schutz und zur Pflege an das Personal überstellt werden, ist nicht ausgeschlossen, auch wenn es viele wirklich absolut integre Heime gibt, in denen niemals etwas Derartiges passieren würde. Leider müssen die Angehörigen nicht selten offensichtliche Hinweise auf ein Fehlverhalten des Pflegepersonals feststellen und kommen dann auch nicht umhin, eine Detektei damit zu beauftragen, die Sachlage aufzuklären. Wie in der Begriffserklärung auf www.ermittlungenallerart.de schon zu erkennen, agiert die Detektei S.E.S auch in diesen Angelegenheiten – diskret und schnell, damit im Falle einer klaren Beweislage der Schutzbefohlene schleunigst aus der Situation befreit werden kann.
Wie sieht der Missbrauch Schutzbefohlener aus?
Man verlässt sich als Angehöriger darauf, dass die kranken, unselbständigen Verwandten in einer Pflegeeinrichtung ausreichend mit Essen und Trinken – notfalls auf parenterale Art und Weise – versorgt werden. Eine angemessene Körperpflege mit warmem Wasser, regelmäßig und schonend, versteht sich ebenfalls von selbst. Es ist durchaus als Missbrauch anzusehen, wenn die Patienten, gleich ob Komapatient, geistig oder/und körperlich schwerbehindertes Kind oder demenzkranker Erwachsener, in diesen Belangen unterversorgt sind.
Manchmal aber geschehen unvorstellbare Dinge: Duschen mit kaltem Wasser, weil ein Patient eingenässt oder eingekotet hat, Nahrungsentzug aus Sparmaßnahmen, zu wenig Personal, um ausreichend Flüssigkeit zu verabreichen: Immer wieder liest man davon in den Medien. Aber auch die Pflegekräfte sind manchmal direkt mit Misshandlungsvorwürfen konfrontiert. Überarbeitung, Stresssituationen, private Probleme: Das kann manchmal zu Handlungen führen, die nicht tolerabel sind. Die Heimleitung ist nicht immer darüber im Bilde, wenn Schwestern und Pfleger Gewalt anwenden, die Patienten schlagen, einsperren oder auf andere Weise quälen. Ergibt sich, wie auf www.tagesanzeiger.ch beschrieben, ein konkreter Verdacht auf den Strafbestand der Misshandlung Schutzbefohlener, kann dies auch durch eine Detektei aufgeklärt werden.
Wie arbeitet die Detektei bei einem konkreten Verdacht?
Nicht selten trauen sich die Angehörigen nicht, ihren Verdacht mit der Heimleitung zu besprechen, um keine schlafenden Hunde zu wecken. Es könnte immerhin sein, dass sich die Lage des Patienten noch verschlimmert oder ein neues Heim gefunden werden muss, was mit viel Aufwand und Erklärungen verbunden sein dürfte. Aus Angst vor einem Rechtsstreit zu schweigen, ist falsch. Das vertrauensvolle Einbeziehen einer Detektei in die Sachlage ist ein wichtiger Schritt. Getarnt als Angehörige haben die Ermittler viele Möglichkeiten, binnen weniger Tage die Sachlage aufzuklären – mit Einverständnis der Angehörigen zum Beispiel auch über eine direkte Videoüberwachung, die durch geschicktes und unsichtbares Anbringen nicht auffällt, aber aussagekräftige Beweise liefert. Nicht jeder der pflegenden Personen ist gewalttätig – die schwarzen Schafe auszusortieren sollte auch im Interesse der Heimleitung sein. Ein umfassender Beitrag zum Thema ist übrigens auch auf www.pflegewiki.de/wiki/Gewalt_in_Pflegebeziehungen veröffentlicht. Sollte sich der Verdacht nach den Ermittlungen der Detektei wirklich als unbegründet herausstellen, ist alles in Ordnung. Sollten aber ernsthaft Schläge und andere Gewalt, Unterversorgung oder auch „nur“ verbale Gemeinheiten am Pflegebett bewiesen werden können, bekommt die Familie durch die Detektive gerichtsverwertbare Beweise und dem Patienten kann schnell und grundlegend geholfen werden – auch, wenn nach solchen Ereignissen das Vertrauen in neue Pflegeheime erst einmal zerstört sein dürfte.